Achtung: Hat es mehr Kandidaten, welche die Aufnahmebedingungen
erfüllt haben, als Studienplätze verfügbar sind, erfolgt die Zulassung in
der Regel in der Reihenfolge des Geburtsdatums des Kandidaten, wobei
jeweils dem älteren Kandidaten das Vorrecht zusteht (AP-Regl. Art.27) |